Kassenleistung
Die Mutter-Kind-Pass Beratung kannst du als kostenloses Beratungsgespräch mit einer Hebamme zwischen der 18. und 22. Schwangerschaftswoche in Anspruch nehmen. Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen und die Dauer beträgt eine Stunde. In dieser Zeit hast du die Möglichkeit all deine Fragen mit einer Hebamme zu besprechen. Zudem können wir über folgende Themen genauer sprechen:
Kassenleistung
Die Schwangerschaft ist eine Zeit der Wandlung und Veränderung – körperlich sowie emotional. Als Hebamme begleite und berate ich dich während dieser Zeit und kontrolliere den normalen Verlauf der Schwangerschaft.
Wir tasten nach der Lage deines Babys im Bauch und hören die Herztöne ab. Ich messe deinen Blutdruck und kontrolliere gegebenfalls deinen Urin. In der Vorsorge besprechen wir jegliche Themen, die dich interessieren und ich werde dir mit Ratschlägen bei möglichen Beschwerden zur Seite stehen. Solltest du oder dein Baby Veränderungen erleben, die über das Normale hinausgehen, verweise ich dich an deine Fachärztin* oder das Krankenhaus.
Bei einer geplanten ambulanten Geburt bezahlt die Krankenkasse 2 Hausbesuche in der Schwangerschaft.
Ein Termin kann ab der 32. SSW (unabhängig von einer geplanten ambulanten Geburt) in Anspruch genommen werden, wird danach allerdings von der Anzahl der zustehenden Hausbesuche im Wochenbett abgezogen.
Wird darüber hinaus eine Schwangerenvorsorge in Anspruch genommen, ist diese Leistung selbst zu bezahlen.
Meine Tarife:
Schwerbachgegend 37a
3204 Kirchberg/Pielach
© 2023 – 2024, Bettina Roth